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Zwangspfand in Deutschland - das Chaos geht weiter

ZwangspfandWie hinlänglich bekannt, ist am 1. Jänner 2003 in Deutschland die Zwangspfandregelung für bestimmte Getränke, nämlich für Bier, Wässer und kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke in Einweggebinden in Kraft getreten.

Obwohl noch etliche Gerichtsverfahren anhängig waren, sagten Ende 2002 die Wirtschaftsvertreter angesichts der drohenden Bußgelder bei Verstoß gegen die Verpackungsverordnung zu, unverzüglich ein bundesweites Rücknahme- und Pfandclearing-System sowie Sicherheitsstandards aufzubauen und spätestens am 1.10.2003 in Betrieb zu nehmen.

Im Gegenzug sagte das Bundesumweltministerium zu, eine im Sinne von Punkt 3 beschränkte Erfüllung der Pflichten der Verpackungsverordnung bis zum 1.10.2003 zu dulden (d.h. keine Pfanderhebung bei Herstellern und Großhandel, Pfandrückgabe nur dort, wo Getränke gekauft wurden).

Nachstehend ein kurzer Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Nachbarland:

Anfang Juni 2003 erklärte das Verwaltungsgericht Berlin die Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen für rechtmäßig. Es widersprach dabei den klagenden REWE-Einzelhändlern, die argumentiert hatten, das Pfand stünde mit der Verfassung und mit europäischem Recht nicht in Einklang und würde die Wirtschaft mit zu hohen Kosten belasten. Es sind aber noch weitere Verfahren, u.a. beim EuGH anhängig.

Der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und Teile der Industrie plädieren als Alternative zum Zwangspfand für eine maßvolle Abgabe auf Einweg, was von Trittin aber rundweg abgelehnt wird.
Am 11. Juni 2003 scheiterten Gespräche zwischen Wirtschaft und Minister Trittin, und Handel und Getränkeindustrie machten ihre Zusage für den Aufbau eines einheitlichen Rücknahmesystems bis 1. Oktober 2003 rückgängig. Daraufhin drohte Trittin, die Duldung der Übergangslösung bis 1. Oktober 2003 auszusetzen.
Am 13. Juni 2003 erklärten sich schlussendlich Teile der Wirtschaft bereit, bis 1. Oktober doch ein System aufzubauen: Unter der Führung des Unternehmens Lekkerland-Tobaccoland soll ein Rücknahmesystem errichtet werden. Lekkerland-Tobaccoland beliefert in Deutschland 70.000 Verkaufsstellen, vornehmlich Tankstellen und Kioske. Dort und evt. in weiteren sich anschließenden Handelsunternehmen sollen ab 1.10.2003 bepfandete Einweggetränkeverpackungen gekauft und unabhängig vom Ort des Kaufes auch wieder gegen das Pfandgeld eingetauscht werden können.
Mittlerweilen hat Lekkerland-Tobaccoland sein System mit dem Namen "P-System“ vorgestellt. Das "P-System“ sieht allerdings zunächst eine manuelle Rücknahme des Einwegleergutes vor. Der Konsument gibt seine mit dem Pfandlogo bedruckten Verpackungen bei einer dem System angeschlossenen Rücknahmestellen zurück, wo sie der Händler in Plastiksäcken sammelt, die mit einem Barcode versehen werden. Der Großhändler übernimmt den Transport der Säcke vom Einzelhandel zu einem der regionalen Zählzentren.
Aufgrund seiner ausdrücklichen Abgrenzung des Systems von den sog. Insellösungen der Diskonter und dem unklar scheinenden Schutz vor Missbrauch ist die Praxistauglichkeit dieses Systems, das zudem nur 10 % des deutschen Handels erfasst, allerdings zu bezweifeln.

Daneben wird es, wie schon erwähnt,  sogenannte Insellösungen (mit eigenen Gebindeformen) einiger Ketten, insbesondere Diskonter, geben. Andere große Ketten wiederum kündigten an, Einweggebinde völlig auszulisten.

Das Chaos ist also perfekt.

Pfandnovelle

Zu allem Überfluss billigte am 4. Juli 2003 der Bundestag eine von Minister Trittin vorgeschlagene Novelle, die Ende September 2003 im Bundesrat behandelt werden wird, und die eine Ausweitung der Pfandpflicht vorsieht.
Künftig soll der Inhalt einer Getränkeverpackung (z.B. "mit oder ohne Kohlensäure") bei der Pfandpflicht nicht mehr ausschlaggebend sein.

Ausgenommen von der Pfandpflicht wären gem. Novelle zukünftig nur Einweggetränkeverpackungen, die als ähnlich "umweltschonend“ eingestuft sind wie Mehrwegverpackungen. Das gilt für Getränkekartons, Polyethylen-Schlauchbeutel und sogenannte Standbodenbeutel. Nach der neuen Regelung wären also auch stille Limonaden sowie Säfte in Einweg-Glasflaschen bzw. Einweg-Pet-Flaschen bepfandet.
Im Bereich Milch würde Milch in Kartonverpackungen sowie Schlauchbeuteln unbepfandet bleiben, Milch in Kunststoffflaschen jedoch bepfandet sein. Bei Milchmischgetränken wären alle Milcherzeugnisse, deren Milchanteil unter 50 % liegt, bepfandet (Ausnahmen: Verbundkarton und Schlauchbeutel); Produkte mit einem höheren Milchanteil, unabhängig von der Verpackung, pfandfrei.

Ausgenommen vom Einweg-Pfand wären weiterhin Wein, Sekt, Spirituosen sowie bestimmte diätetische Lebensmittel wie Babynahrung.
Die Oppositionsparteien (CDU/CSU und FDP) stimmten gegen die Novelle. Die Union fordert die Einführung einer so genannten "Innovationsklausel“ bei der ökologischen Bewertung.

Die Rolle der EU

In der zweiten Junihälfte wollte der Binnenmarktkommissar der EU Frits Bolkestein ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Umsetzung des Pflichtpfandes einleiten. Auslöser hiefür waren zahlreiche Beschwerden ausländischer Getränkehersteller, die unter dramatischen Umsatzeinbußen auf dem deutschen Markt leiden.
Aufgrund massiven politischen Drucks Deutschlands scheiterte Bolkestein jedoch mit seinem Plan, juristisch gegen die umstrittene deutsche Zwangspfandregelung vorzugehen. Ausschlaggebend waren ein Schreiben von Kanzler Schröder an EU-Kommissionspräsident Prodi und der Widerstand der beiden deutschen EU-Kommissare Michaele Schreyer (Haushalt) und Günter Verheugen (Erweiterung) sowie der EU-Umweltkommissarin Margot Wallström.
Übrig blieb einzig und allein ein Brief von Kommissionspräsident Prodi an Kanzler Schröder, in dem er bat, das Zwangspfand solange auszusetzen bis es ein bundesweites Rücknahmesystem gebe. Zugleich hielt Prodi fest, dass die Kommission es sich vorbehalte, sollte es bis Oktober kein bundesweites Rücknahme- und Clearingsystem geben, evt. doch ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten.
   
Negative Auswirkungen auf die Wirtschaft
Die Zwangspfandregelung und die damit entstandenen chaotischen Verhältnisse haben bereits massive negative wirtschaftliche Auswirkungen in Deutschland (Kurzarbeit, Umsatzrückgänge). Der Deutsche Brauer-Bund befürchtet für das Jahr 2003 Absatzrückgänge von insgesamt bis zu 10 Millionen Hektoliter Bier (-10 %), das  ist deutlich mehr als die jährliche österreichische Bierproduktion. Einzelne deutsche Brauereien verloren in den ersten Monaten des Jahres sogar bis zu 15 %.

Bei den Limonaden beträgt lt. Angaben der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke das Minus im 1. Halbjahr 14 %, bei Bittergetränken 25,7 % und bei Energy Drinks sogar 80 %.
Einige Getränke- und Verpackungshersteller mussten Kurzarbeit einführen; der Abbau von Arbeitskräften wird vielfach erwogen.

Aber auch österreichische Getränkeexporteure sind massiv betroffen. Zum Teil sind die Getränkeexporte nach Deutschland um bis zu 50 % zurückgegangen (Auslistungen, Verkaufsrückgang). Betroffen sind auch Lohnabfüller und  Grundstoffexporteure, die Rückgänge von bis zu 80 % verzeichnen müssen.

 
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