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Deutsches Zwangspfand auf Einweg 


| Deutsches Zwangspfand auf Einweg |
Deutsches Zwangspfand auf Einweg: Europäische Kommission stellt Verfahren ein – aber Mehrweganteil fällt und fälltDeutschlands System für Getränkeverpackungen entspricht jetzt dem Europäischen Gemeinschaftsrecht. Das ergab eine neuerliche Prüfung nach den Änderungen des Pfandsystems am 1. Mai 2006. Die Europäische Kommission beschloss deshalb Ende März, ihr Vertragsverletzungsverfahren bezüglich der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle einzustellen. Nach der geltenden deutschen Verpackungsverordnung muss auf Mineralwasser, Bier und Erfrischungsgetränke in Einwegverpackungen 25 Cent Pfand erhoben werden. In ihrem Vertragsverletzungsverfahren argumentierte die Kommission, dass zum Zeitpunkt der Pfandpflichteinführung kein funktionierendes landesweites Rücknahmesystem zur Verfügung stand. Die Einzelhändler waren nur verpflichtet, Verpackungen zurückzunehmen, die nach Art, Form und Größe genau denjenigen entsprachen, die sie selbst im Angebot hatten. Diese komplizierten Rechtsvorschriften erschwerten die Einfuhr von Getränken nach Deutschland und stellten eine Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs dar. Im Anschluss an zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie weitere Gespräche mit der Kommission überarbeitete Deutschland das Pfandsystem und vereinfachte die Regelung für die Pfanderstattung an Verbraucher. Nun können Einwegflaschen grundsätzlich in allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, in denen Getränke in Verpackungen aus gleichem Material verkauft werden. Nach einer sorgfältigen Überprüfung der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Änderungen ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass das neue System einwandfrei funktioniert und auch bei importierten Produkten ohne Diskriminierung Anwendung findet. Das System mag zwar funktionieren, aber es erfüllt seinen ursprünglichen Zweck nicht.Das ursprüngliche Ziel des Pfandes auf Einweggebinde, nämlich die Anhebung des Mehrweganteiles, wurde weit verfehlt: Nach Erhebungen der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ist der Mehrweganteil bei Erfrischungsgetränken, Wasser und Fruchtsäften im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2006 auf 34,9 Prozent zurückgegangen. Vor der Einführung des Einwegpfandes betrug die Mehrwegquote für alkoholfreie Getränke noch 51,4 Prozent. Besonders drastisch sind die Rückgänge bei Wasser: 2002 wurden 69,5 Prozent in Mehrwegverpackungen abgefüllt - 2006 waren es nur noch 44,8 Prozent. Bei den fruchthaltigen Getränken liege die Mehrwegquote bei 10,2 Prozent. "Bei den Verpackungsarten für alkoholfreie Getränke befindet sich die Einweg-PET-Flasche auf einem ungehinderten Vormarsch. Sie hat inzwischen einen Marktanteil von 50,7 Prozent", was hauptsächlich zu Lasten der Glas- und PET-Mehrwegflasche geht, so die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) Das Einwegpfand hat nach Ansicht der wafg die vom Bundesumweltministerium beabsichtigte Lenkungswirkung "vollkommen verfehlt". Dies sei auch auf die "unprofessionelle" Einführung zurückzuführen. Die wafg erinnert daran, dass der deutsche Gesetzgeber zum 1. Januar 2003 zwar eine Pfandpflicht für bestimmte Getränke-Einweg-Verpackungen eingeführt hat, es aber versäumt habe, einen Ordnungsrahmen für ein einheitliches Rücknahmesystem aufzustellen. Statt dessen wurden bis April 2006 "großzügig" sogenannte Insellösungen zugelassen, die das Einweggeschäft insbesondere bei Discountern stark gefördert hätten. Auch für 2007 erwartet die Vereinigung weitere Zuwächse der Einweggebinde. Denn auch der traditionelle Lebensmitteleinzelhandel liste nach einer Phase des Abwartens zunehmend mehr Einweg. Außerdem wird die bisher teilweise noch manuelle Einwegrücknahme immer mehr durch Automaten abgelöst, was das Handling mit Einweg für den Verbraucher und den Handel wesentlich erleichtert. |
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