Bier 10.11.2010 - GösserBräu Wirt Jörg Wanik trifft auf Golfprofi Martin Wiegele... In Vallderama in Andalusien gab es unlängst eine tolle Begegnung zwischen Golfprofi Martin Wiegele und Herrn Jörg Wanik/Wirt des GösserBräu/Hotels in Wels. Martin Wiegele, wie gewohnt mit Gösser Kapp... |



| Stopp für die Ampel – Information und Rechtssicherheit gewinnen |
Umfassende präzise Nährwertkennzeichnung statt Ampel von EU-Verbraucherminister bestätigt
Nach dem Votum des EU-Parlaments im Sommer haben sich Anfang dieser Woche die EU-Verbraucherschutzminister auf neue Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln geeinigt. Damit sollen die seit den 1970iger Jahren für alle EU-Staaten verpflichtenden einheitlichen Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel in der EU-Informationsverordnung weiterentwickelt werden. Die Pflichtkennzeichnung von Lebensmitteln ist seit 1979 EU-einheitlich geregelt
Die österreichische Lebensmittelindustrie befürwortet das Ziel der EU, Konsumentinnen und Konsumenten bei der Kaufentscheidung bestmöglich zu unterstützen. Die Neufassung des Kennzeichnungsrechts sollte daher das seit den 1970iger Jahren angewachsene Kennzeichnungsrecht vereinfachen. Gerade in den letzten zehn Jahren wurden viele neue Regelungen verabschiedet (u.a. Deklaration von Allergenen). „Weniger ist Mehr“: Nach diesem Grundsatz sollten die für den Verbraucher wesentlichen Angaben – und nur sie - verpflichtend auf dem Etikett angebracht werden. Für die überwiegend klein- und mittelständisch strukturierte österreichische Lebensmittelwirtschaft ist eine Vereinfachung und Straffung des Kennzeichnungsrechts unverzichtbar. Die EU-Verbraucherminister stellen Ampel auf „Rot“ und beschließen objektive Nährwertkennzeichnung Die österreichische Lebensmittelindustrie begrüßt die deutliche Absage der EU-Verbraucherminister an eine Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln. „Es war höchste Zeit, die sinnlose Ampeldebatte zu beenden“, so Dr. Michael Blass, Geschäftsführer des Fachverbandes der Lebensmittelindustrie. Eine Ampelkennzeichnung, wie sie im Vereinigten Königreich angewendet wird, ist schlicht irreführend. Eine Bewertung von Lebensmitteln mittels „roter“ oder „grüner“ Punkte als „gute“ oder „schlechte“ Produkte ist nämlich ernährungswissenschaftlich ein Unfug. „Allein die Tatsache, dass Bananen, Nüsse oder Olivenöl ein Stopplicht bekämen, macht deutlich, wie absurd die Ampelkennzeichnung ist“, so Blass. Vielmehr gilt: Alle Produkte haben im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung ihren Platz. Richtwerte für die empfohlene Tageszufuhr (GDA) auf dem Vormarsch
Die Lebensmittelindustrie engagiert sich für ein klares objektives System der Nährwertkennzeichnung auf Basis der Richtwerte für die tägliche Tageszufuhr („Guideline Daily Amounts – GDA“). Mit der GDA-Kennzeichnung werden auf dem Etikett die Gehalte an Kalorien, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Natrium pro Portion in g und in Prozent der empfohlenen Tageszufuhr hervorgehoben. Als Orientierungsgröße dient dabei der durchschnittliche Bedarf einer erwachsenen Frau (2000 kcal). Die GDA-Kennzeichnung gibt den Verbrauchern eine klare und objektive Orientierung beim Einkauf. Sie erfahren, welche Lebensmittel sie im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung abgestimmt auf ihre individuellen Ernährungsbedürfnisse verzehren können. Mehr zur GDA-Kennzeichnung: www.oesterreich-isst-informiert.at. Österreichische Lebensmittelindustrie fordert EU-weit einheitliche Regelungen und warnt vor einer Zerreißprobe für den Binnenmarkt
Die EU-Verbraucherminister räumen den Mitgliedstaaten mehr Regelungskompetenz bei der Nährwertkennzeichnung ein. Der Fachverband der Lebensmittelindustrie warnt vor einer Zerreißprobe für den Binnenmarkt. „Einzelstaatliche Regelungen für die Deklaration von Lebensmitteln gefährden den freien Warenverkehr innerhalb der EU. Österreichische Exportbetriebe wären im Extremfall mit bis zu 27 unterschiedlichen einzelstaatlichen Kennzeichnungssystemen in der EU konfrontiert. Das gefährdet den beeindruckenden Erfolg der österreichischen Lebensmittelindustrie im Export und wäre ein enormes Risiko für den europäischen Binnenmarkt“, warnt Blass. Die österreichische Lebensmittelindustrie appelliert daher an die EU-Abgeordneten, sich in der zweiten Lesung zum Binnenmarkt zu bekennen und einem Auseinanderdriften der EU-27 („National Schemes“) eine Absage zu erteilen. Klare Leitlinien für besser lesbare Etiketten Die österreichische Lebensmittelindustrie steht dem Vorhaben der EU, die Lesbarkeit von Etiketten zu verbessern, offen gegenüber. Zum Thema Mindestschriftgröße bei Lebensmitteln bekräftigt der Fachverband der Lebensmittelindustrie seine Auffassung, dass klare Leitlinien und Best Practice-Beispiele die Lesbarkeit von Etiketten in der Praxis besser unterstützen als gesetzlich diktierte Formatvorgaben. Diese werden der Vielfalt an Packungsgrößen und –formen nicht gerecht, die von den Verbrauchern (von Single- bis Mehrpersonenhaushalten) nachgefragt werden. Die Lesbarkeit von Etiketten hängt nämlich von einer Vielzahl von Faktoren ab (wie Kontrast, Zeilenabstände, Farbgestaltung, Verpackungsmaterial etc.); es sollte nicht allein auf die Schriftgröße abgestellt werden.
Gerade für die exportorientierte österreichische Lebensmittelindustrie mit einem Exportvolumen von 4,5 Mrd. € und einer Exportquote von knapp 60% sind gesetzliche Vorgaben für die Etikettengestaltung ein großes Hindernis, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Für österreichische Betriebe ist es essentiell, (weiterhin) mehrsprachige Etiketten verwenden zu können. Das erfordert Flexibilität in der Gestaltung von Produktlabels. Gesetzlich vorgegebene Standardetiketten stehen dieser notwendigen Flexibilität entgegen. Herkunftsangaben nur mit Praxistest Die österreichische Lebensmittelindustrie sieht das Votum der EU-Verbraucherschutzminister für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung u.a. bei Fleisch als kritisch. Tatsache ist, dass schon jetzt die Herkunft von Lebensmitteln verpflichtend anzugeben ist, wenn ohne diesen Hinweis die Gefahr der Irreführung der Verbraucher besteht. Darüber hinaus gibt es spezielle Anforderungen für Rindfleisch, Honig oder Bio-Produkte: Ihre Herkunft ist heute schon verbindlich auf dem Etikett zu deklarieren. Mit der EU-Informationsverordnung sollen Herkunftsangaben auf andere Lebensmittelkategorien bzw. Einzelzutaten ausgedehnt werden.Schon jetzt gilt: „Wo Käse drauf steht, muss auch Käse drinnen sein“
Die von den EU-Verbraucherschutzministern beschlossene Kennzeichnungspflicht für so genannte „Lebensmittelimitate“ bestätigt aus Sicht des Fachverbandes die geltende Gesetzeslage. „Schon jetzt gilt in Österreich: Wo Käse drauf steht, muss auch Käse drinnen sein“, unterstreicht Blass. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der geltenden Rechtslage ist die zwingende Angabe von Allergenen bei Lebensmitteln, die unverpackt an die Verbraucher abgegeben werden. „Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt im Sinne des Verbraucherschutzes“, so Blass.
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