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„Rotlicht“ für die Lebensmittelampel

Lebensmittelindustrie freut sich über sinnvolle Nährwertkennzeichnung

Brüssel beschließt diese Woche die Lebensmittelinformationsverordnung. Sie regelt die Anforderungen an die Kennzeichnung von Lebensmitteln neu. Positiv für die Konsumenten sind mehr Klarheit und Informationstiefe bei der Kennzeichnung. Kritisch steht die Lebensmittelindustrie überladenen Etiketten gegenüber. Neue Wege der Verbraucherinformation wie das Internet bleiben nämlich vorerst ungenützt. Bedauerlich ist auch ein klarer Rückschritt in der europaweiten Harmonisierung der Lebensmittelinformation: einzelstaatliche Alleingänge werden bei Nährwertangaben nun wieder möglich.  

 

EU-Parlament stellt Ampel endgültig auf „Rot“ und beschließt objektive Nährwertkennzeichnung

„Es war höchste Zeit, die sinnlose Ampeldebatte zu beenden“, sagt Dr. Michael Blass, Geschäftsführer des Fachverbandes der Lebensmittelindustrie. Eine Bewertung von Produkten mittels „roter“ oder „grüner“ Punkte als „gut“ oder „schlecht“ ist ernährungswissenschaftlich Unfug. „Dass Bananen, Nüsse oder Olivenöl ein Stopplicht bekämen, macht deutlich, wie absurd die Ampelkennzeichnung ist“, so Blass. Vielmehr gilt: Alle Lebensmittel haben im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung und Bewegung ihren Platz.

Richtwerte für die empfohlene Tageszufuhr (GDA) auf dem Vormarsch

„Das EU-Parlament ist dem Appell für eine objektive Produktinformation gefolgt“, freut sich Blass. Die Lebensmittelindustrie engagiert sich seit mehreren Jahren für eine klare und objektive Nährwertkenzeichnung auf Basis der Richtwerte für die tägliche Tageszufuhr („Guideline Daily Amounts – GDA“). Die GDA-Angabe informiert auf dem Etikett über die Mengen an Kalorien, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Natrium eines Lebensmittels pro Portion in Gramm und in Prozent der empfohlenen Tageszufuhr. Die GDA-Kennzeichnung gibt den Verbrauchern Aufklärung, welche Lebensmittel sie im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung abgestimmt auf ihre individuellen Ernährungsbedürfnisse verzehren können: www.oesterreich-isst-informiert.at.

Lebensmittelindustrie ist für neue Nährwertkenzeichnung gerüstet

Schon heute sind auf über 80 Prozent aller verpackten Lebensmittel Nährwerte („Kalorien“, etc.) angegeben. Während sich das EU-Parlament für die Angabe von sieben Nährstoffen ausgesprochen hat, geben die Hersteller in vielen Fällen schon jetzt freiwillig acht Nährstoffe auf den Packungen an. Darüber hinaus stehen den Verbrauchern jederzeit weitere Produktinformationen auf den Internetseiten oder über Telefon-Hotlines der Hersteller zur Verfügung.

Lebensmittelindustrie warnt vor Gefährdung ihres Exporterfolgs

Ein Wermutstropfen ist die Entscheidung des EU-Parlaments zugunsten von mehr einzelstaatlichen Spielräumen bei der Nährwertangabe („National Schemes“). So können die Mitgliedstaaten künftig - abweichend von den harmonisierten EU-Regelungen - einzelstaatliche Richtlinien für das Format der Nährwertkennzeichnung beschließen. „Einzelstaatliche Regelungen für die Deklaration von Lebensmitteln beeinträchtigen den freien Warenverkehr innerhalb der EU. Österreichische Exportbetriebe wären im Extremfall mit bis zu 27 unterschiedlichen Kennzeichnungssystemen in der EU konfrontiert“, mahnt Blass. „Wir befürchten einen Wildwuchs nationaler Gütezeichen innerhalb der EU. Das bedeutet einen extremen Mehraufwand für unsere österreichischen Erzeuger, die ihre Produktlabels laufend an die jeweiligen Vorgaben der Exportländer anpassen müssen. Das gefährdet den beeindruckenden Exporterfolg der österreichischen Lebensmittelindustrie und kann auf eine Zerreißprobe für den EU-Binnenmarkt hinauslaufen“, warnt Blass.Auch die vom EU-Parlament verabschiedete zwingende Schriftgröße für Produktangaben auf Verpackungen wird sich als Kostenfalle für die österreichischen Hersteller herausstellen. Denn: Gerade für die exportorientierte österreichische Lebensmittelindustrie sind gesetzliche Vorgaben für das Packungslayout ein Hindernis im internationalen Wettbewerb. Für österreichische Hersteller sind mehrsprachige Etiketten essentiell und das erfordert Flexibilität in der Gestaltung von Produktlabels statt gesetzlich vorgegebener Standardetiketten.

EU zieht Notbremse und ebnet den Weg für moderne Verbraucherinformation

Der Platz auf einer Lebensmittelverpackung ist limitiert. Das trifft vor allem auf Kleinpackungen zu. Die Rechtsentwicklung der letzten Jahre zeigt freilich einen kontinuierlichen Trend zu mehr Pflichtangaben auf Produktetiketten. Auch die neue EU-Informationsverordnung zwingt die Hersteller, noch einmal mehr gesetzliche Hinweise auf den Verpackungen unterzubringen. Diese Entwicklung hat wesentlichen Anteil, wenn Lebensmitteletiketten in der Praxis als überladen und schlecht lesbar kritisiert werden.„Wir bedauern es sehr, dass der EU-Gesetzgeber und die Verbraucherschutzorganisationen während der gesamten dreijährigen Verhandlungsphase einem Dialog darüber ausgewichen sind, welche Informationen den Verbrauchern für seine Kaufentscheidung tatsächlich wichtig sind und daher sinnvollerweise auf dem Etikett eines Lebensmittels angegeben werden sollten“, so Katharina Koßdorff, stellvertretende Geschäftsführerin im Fachverband der Lebensmittelindustrie. Gerade dieser Dialog wäre aber aus Sicht der Lebensmittelerzeuger für eine zukunftsweisende Überarbeitung der EU-Lebensmittelkennzeichnung unerlässlich gewesen. Denn: Eine Reihe von Verbrauchern fühlt sich subjektiv über Lebensmittel nicht ausreichend informiert. „Und das ist paradox. Denn: Niemals zuvor mussten auf Lebensmitteletiketten so viele Informationen über das Produkt angegeben werden, wie es heute der Fall ist“, erläutert Koßdorff. Der Fachverband befürchtet, dass der Gesetzgeber an den Bedürfnissen der Verbraucher vorbeiregelt und diese mit der Vielzahl an gesetzlichen Angaben auf dem Etikett regelrecht überfordert. „Der Anspruch der Branche ist es seit jeher, die Verbraucher punktgenau zu informieren“, so Koßdorff. „Daher haben wir laufend an den Gesetzgeber appelliert, nur jene Informationen zwingend auf dem Etikett vorzuschreiben, die für die Kaufentscheidung der Konsumenten wesentlich sind. Andere Produktangaben sollten den Verbrauchern auf alternativen Wegen - etwa über das Internet - zur Verfügung gestellt werden dürfen“. Diesem Appell der Wirtschaft ist das EU-Parlament nur zum Teil gefolgt: Am bisherigen Umfang der Pflichtangaben wird nicht gerüttelt – im Gegenteil, es sind künftig noch mehr Angaben vorgeschrieben. Allerdings entschieden die Abgeordneten, dass die Europäische Kommission den Weg für moderne Kommunikationswege öffnen kann. „Es war höchste Zeit, dass der EU-Gesetzgeber die gesetzliche Basis für neue Wege der Kommunikation schafft. Wir stehen mit dem jetzigen System kurz vor dem kennzeichnungstechnischen Kollaps. Im Informations- und Kommunikationszeitalter war das die einzig richtige Entscheidung“, gibt sich Koßdorff zuversichtlich. Zwar müssen dafür noch einheitliche Vorgaben ausgearbeitet werden, aber der erste Schritt für alternative und moderne Kommunikationskanäle neben dem Etikett ist gesetzt. Der Fachverband ist sich sicher: „Nur so schaffen wir einen Ausweg aus dem derzeit gesetzlich geforderten Informations-Overkill!“

Praxistest garantiert zuverlässige Information über Herkunft von Lebensmitteln

Die EU-Abgeordneten verabschiedeten auch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei bestimmten Lebensmitteln (u.a. bei frischem Fleisch). Die Wirtschaft hat wiederholt ihre Skepsis bekundet, ob die neuen Vorgaben den Verbrauchern die gewünschte Information zuverlässig an die Hand geben. Nun werden sie zumindest zuvor auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Dabei werden auch die Kosten und der Aufwand für die Lebensmittelerzeuger erhoben. Die Lebensmittelindustrie befürchtet Zusatzkosten im mehrstelligen Eurobereich. „Daher ist der Praxistest für unsere Branche sehr wichtig. Er wird zeigen, bei welchen Lebensmitteln die Bereitstellung von Informationen über ihre Herkunft mit einem vernünftigen Aufwand überhaupt möglich ist“, erklärt Blass. Aufgrund globaler Warenströme und saisonaler Ressourcen- und Qualitätsschwankungen kann die Herkunft der eingesetzten Rohstoffe bei Lebensmitteln variieren. Gerade bei höher verarbeiteten Produkten ist daher die Angabe der Herkunft von Einzelzutaten nicht praktikabel. Auch bei vielen Monoprodukten wie Tee oder Kaffee wäre eine verbindliche Herkunftsangabe auf dem Etikett kostenintensiv. Denn diese bestehen aus „Blends“ (Mischungen), um ihre gleichbleibende Qualität und ihren spezifischen Geschmack zu gewährleisten. Die einzelnen Kaffeebohnen bzw. Teekomponenten in diesen Mischungen können wiederum aus über fünfzig (!) verschiedenen Ländern stammen (u.a. Brasilien, Kolumbien, Indien, etc.). Je nach Qualität der Ernte, Verfügbarkeit des Rohstoffs oder Preisgestaltung kann sich die Herkunft der Zutaten im Saison- oder gar Wochentakt ändern. Eine verpflichtende Herkunftsangabe der eingesetzten Zutaten auf dem Etikett hätte zur Folge, dass Verpackungen mit großem Kostenaufwand laufend geändert werden müssten. Schon bisher musste die Herkunft von Lebensmitteln verpflichtend angegeben werden, wenn ohne diesen Hinweis die Gefahr der Irreführung der Verbraucher bestand. Darüber hinaus gibt es spezielle Anforderungen für Rindfleisch, Honig oder Bio-Produkte: Ihre Herkunft ist heute schon verbindlich auf dem Etikett zu deklarieren.

Schon jetzt gilt: „Wo Käse drauf steht, muss auch Käse drinnen sein“

Die vom EU-Parlament beschlossene Kennzeichnung sogenannter „Lebensmittelimitate“ bestätigt aus Sicht des Fachverbandes die geltende Gesetzeslage. „Schon jetzt gilt in Österreich: Wo Käse drauf steht, muss auch Käse drinnen sein“, unterstreicht Blass. Eine sinnvolle Weiterentwicklung der geltenden Rechtslage ist die zwingende Angabe von Allergenen bei Lebensmitteln, die unverpackt an die Verbraucher abgegeben werden. „Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt im Sinne des Verbraucherschutzes“, so Blass.

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Blass, Geschäftsführer des Fachverbandes der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können  

 

Mag. Katharina Koßdorff, Stellv. Geschäftsführerin des Fachverbandes der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können  

 

 

 
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